FAQ
Hier haben wir für Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen über die Fakultät für Musiktherapie der SRH Hochschule Heidelberg zusammengestellt. Sollten Sie Fragen haben, die Sie hier nicht berücksichtigt finden, so können Sie sich gerne an uns wenden. Wir sind für Sie erreichbar unter der Telefonnummer + 49 (0) 62 21-88 41 50 oder per E-Mail unter fbmth@fh-heidelberg. Ansprechpartnerin ist Frau Helke Hubrich.
Bewerbung
Wo erhalte ich die Bewerbungsunterlagen?
Die Bewerbungsunterlagen können Sie auf unserer Internetseite beim jeweiligen Studiengang herunterladen oder bei der Fakultät für Musiktherapie anfordern. Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen der Bewerbungsunterlagen auch die jeweilige Information zum Bachelor- oder dem für Sie in Frage kommenden Masterstudiengang durch, da sich viele Fragen hierdurch im Vorfeld klären lassen.
Wann kann ich mich bewerben?
Die Bewerbungsfrist für den Bachelorstudiengang läuft vom 15.04. bis 15.07. eines jeden Jahres.
Für die Masterstudiengänge kann man sich vom 15.04. bis 15.09. eines jeden Jahres bewerben.
Welche Dokumente müssen eingereicht werden und in welcher Form?
Welche Dokumente bei einer Bewerbung um einen Studienplatz eingereicht werden müssen, können Sie dem jeweiligen Zulassungsantrag entnehmen. Es ist auch jeweils vermerkt, ob ein Beleg im Original oder als beglaubigte Kopie einzureichen ist.
Können einzelne Dokumente nachträglich eingereicht werden?
Ja, bis zum Bewerbungsfristende. Dann müssen die Bewerbungsunterlagen vollständig vorliegen.
Ausnahme: Liegt das polizeiliche Führungszeugnis bis zum Bewerbungsfristende noch nicht vor, reicht der Nachweis, dass es beantragt wurde. Es muss dann spätestens zum Studienbeginn vorliegen.
In welcher Sprache müssen die Bewerbungsunterlagen vorliegen?
Grundsätzlich in deutsch. Fremdsprachige Dokumente müssen als beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt werden.
In welcher Form müssen die Bewerbungsunterlagen eingereicht werden?
Es sollten nie Originalzeugnisse eingereicht werden. Das Zeugnis der Fachhochschulreife bzw. des Abiturs sowie Studienabschlüsse müssen als beglaubigte Kopien eingereicht werden. Das polizeiliche Führungszeugnis muss als Original oder ebenfalls als beglaubigte Kopie vorgelegt werden. Das ärztliche Gesundheitszeugnis sowie der Nachweis einer fachärztlichen Untersuchung der Sprache und des Gehörs sind im Original beizulegen. Alle weiteren Unterlagen können als unbeglaubigte Kopie beigelegt werden.
Die beiden Zulassungsanträge sind im Original einzureichen.
Wann muss die Gebühr für die Aufnahmeprüfung bezahlt werden?
Die Gebühr von 75,- € muss vor der Aufnahmeprüfung überwiesen werden. Mit dem Einladungsschreiben ergeht eine Aufforderung, diesen Betrag zu bezahlen. Der Einzahlungs-/Überweisungsbeleg ist am Tag der Aufnahmeprüfung dem Sekretariat vorzulegen.
Wie kann die Gebühr für die Aufnahmeprüfung bezahlt werden?
Die Gebühr von 75,- € sollte auf eines der folgenden Konten unter dem Kennwort "Gebühr AU Musiktherapie" überwiesen werden:
Kontoinhaber: SRH Hochschulen gGmbH, Heidelberg
Bank: Ev. Kreditgenossenschaft eG Kassel
Bankleitzahl: 520 604 10
Kontonummer: 5 011 434
Zusätzliche Angaben für Überweisungen aus dem Ausland:
IBAN: DE15 5206 0410 0005 0114 34
BIC: GENODEF1EK1
In Ausnahmefällen ist eine Barzahlung am Tag der Aufnahmeprüfung möglich. Dies sollte aber vorher mit dem Dekanatssekretariat abgeklärt werden.
Wird die Gebühr für die Aufnahmeprüfung rückerstattet, wenn eine Bewerbung abgelehnt wird?
Die Gebühr wird bei einer Ablehnung für einen Studienplatz nicht zurückerstattet.
Ich habe die Aufnahmeprüfung nicht geschafft. Kann ich diese wiederholen?
Die Aufnahmeprüfung kann noch einmal wiederholt werden. Dies ist jedoch frühestens im Folgejahr möglich.
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Zulassung
Wie läuft das Zulassungsverfahren üblicherweise ab?
Die Zulassung zur Aufnahmeprüfung für den Bachelorstudiengang kann nur erfolgen, wenn bis zum Bewerbungsschluss alle Unterlagen vorliegen.
Die Aufnahmeprüfung dauert einen Tag und umfasst mehrere Teile. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Wann werden Bewerber über den Stand des Verfahrens informiert?
Die Prüflinge erhalten spätestens zwei Wochen nach dem Assessment eine schriftliche Benachrichtigung, ob sie zum Studium zugelassen werden.
Was geschieht nach der Zulassung?
Wenn Ihnen ein Studienplatz zugewiesen wurde, müssen Sie diesen im gleichen Jahr antreten. Wir können Ihnen keinen Studienplatz für die nachfolgenden Jahre reservieren.
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Gebühren und finanzielle Unterstützung
Wie hoch sind die Studiengebühren?
Die Studiengebühren für den Bachelorstudiengang betragen 495,- €/Monat.
Für die Aufnahmeprüfung ist eine Gebühr von 75,- € zu zahlen.
Mit der Annahme des Studienplatzes wird eine Immatrikulationsgebühr in Höhe von zwei Monatsgebühren fällig. Diese Immatrikulationsgebühr wird auf die Studiengebühren angerechnet, so dass erst im Dezember der Bankeinzug der Studiengebühren beginnt.
Die Studiengebühren für die Masterstudiengänge betragen 495,-- €/Monat.
Mit der Annahme des Studienplatzes wird eine Immatrikulationsgebühr in Höhe von zwei Monatsgebühren fällig. Diese Immatrikulationsgebühr wird auf die Studiengebühren angerechnet, so dass erst im Dezember der Bankeinzug der Studiengebühren beginnt.
Unter Umständen ist eine Aufnahmeprüfung möglich, sollte die fachspezifischen Studienvoraussetzungen nicht zweifelsfrei aus den Unterlagen hervorgehen.
Wann und wie oft müssen die Studiengebühren gezahlt werden?
Die Studiengebühren sind jeweils monatlich im Voraus zu entrichten. Sie werden für jeden angefangenen Monat der Ausbildung fällig und werden im Lastschriftverfahren abgebucht.
Gibt es Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung?
- Studierende des Bachelorstudiengangs haben die Möglichkeit, BAföG zu beziehen, wenn die dazu notwendigen persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
- Stipendien: Hierbei muss man im jeweils im Einzelfall recherchieren, welche Bedingungen/Voraussetzungen seitens der Stiftungen erfüllt sein müssen (z. B. Konfession, politisches Engagement, Altersbeschränkung, ob bereits Noten vorliegen müssen, ob jemand von der Fakultät vorgeschlagen werden oder sich selbst bewerben muss). Die Dozenten der Fakultät Musiktherapie sind beim Bewerbungsverfahren für ein Stipendium behilflich.
- Der Bildungskredit der Bundesregierung bietet Schülern und Studenten in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit nach Maßgabe der Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Anspruch zu nehmen.
- Bildungsfonds bieten eine innovative und sozial verträgliche Alternative für die Finanzierung der studienbedingten Kosten.
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